Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
Einsprachen gegen das vorliegende Protokoll sind innert der Auflagefrist vom 20. Dezember 2024 bis 20. Januar 2025 schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.