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Tarife / Steuerfüsse

Ordentliche Steuern natürliche Personen

Der Steuerfuss der Gemeinde Samedan beträgt ab Steuerperiode 2022: 85% der einfachen Kantonssteuer.

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.5‰ des Steuerwertes der Liegenschaft.

Handänderungssteuer

Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2% des Veräusserungspreises.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuern für den Kanton als auch für die Gemeinde werden von der kantonalen Steuerverwaltung verfügt und in Rechnung gestellt. Der Steuerfuss der Gemeinde entspricht demjenigen des Kantons.

Erbschaft- und Schenkungssteuer

Die Steuersätze für die Gemeinde sind:

  • für den elterlichen Stamm 2%
  • für die übrigen Begünstigten 12%

Die Gewährung von Abzügen richtet sich nach dem kantonalen Recht.

Kirchensteuer

Katholische Kirchensteuer 7% der geltenden Kantonssteuer
Evangelische Kirchensteuer 10,5% der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kantonale Kirchensteuer 3,5% der einfachen Kantonssteuer