Tarife / Steuerfüsse
Ordentliche Steuern natürliche Personen
Der Steuerfuss der Gemeinde Samedan beträgt ab Steuerperiode 2022–2024: 85% der einfachen Kantonssteuer.
Ab Steuerperiode 2025: 75% der einfachen Kantonssteuer.
Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2024 beträgt 4% und der Vergütungszins 0.75%.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.5‰ des Steuerwertes der Liegenschaft.
Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2% des Veräusserungspreises.
Grundstückgewinnsteuer
Die Grundstückgewinnsteuern für den Kanton als auch für die Gemeinde werden von der kantonalen Steuerverwaltung verfügt und in Rechnung gestellt. Der Steuerfuss der Gemeinde entspricht demjenigen des Kantons.
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Die Steuersätze für die Gemeinde sind:
- für den elterlichen Stamm 2%
- für die übrigen Begünstigten 12%
Die Gewährung von Abzügen richtet sich nach dem kantonalen Recht.
Kirchensteuer
| Katholische Kirchensteuer | 7% der geltenden Kantonssteuer |
| Evangelische Kirchensteuer | 10,5% der einfachen Kantonssteuer |
| Evangelische Kantonale Kirchensteuer | 3,5% der einfachen Kantonssteuer |