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Quellensteuern

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, sich jedoch im Kanton Graubünden aufhalten und in unselbständiger Stellung erwerbstätig sind.

Bei Fragen zu den Weisungen, Tarifen, Abrechnungsformularen und der Quellensteuer-Abrechnung wenden Sie sich bitte an:

  • Sektion Quellensteuer Chur, quellensteuer@stv.gr.ch
  • Quellensteuerabrechnung: T +81 257 34 84
  • Allgemeine Auskünfte: T +81 257 34 92

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