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Grundstückgewinnsteuer

Die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt nach den jeweiligen Vorschriften des kantonalen Steuergesetzes.

Kontakt: Herr Remo Spescha, Chur, T +41 81 257 34 05, remo.spescha@stv.gr.ch

Steuersatz Gemeindesteuer

Für die Bemessung der Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer gilt der Steuerfuss des Kantons.