Grundstückgewinnsteuer
Die Erhebung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt nach den jeweiligen Vorschriften des kantonalen Steuergesetzes.
Kontakt: Herr Remo Spescha, Chur, T +41 81 257 34 05, remo.spescha@stv.gr.ch
Steuersatz Gemeindesteuer
Für die Bemessung der Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer gilt der Steuerfuss des Kantons.