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Bericht des Gemeindevorstandes 03/2026

Neues Modell der regionalen Eventfinanzierung wird im Grundsatz unterstützt
Mit der Neuorganisation der regionalen Tourismusstrukturen ist die bisherige Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden und der Destination betreffend Eventfinanzierung per Anfang 2024 hinfällig geworden. Der Gemeindevorstand hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Modell für eine Nachfolgelösung grundsätzlich positiv geäussert. Der in mehreren Gesprächsrunden überarbeitete Vorschlag sieht unter anderem eine Reduktion der Top-Events, ein Kontinuitätsprinzip bei der Finanzierung sowie eine neue gemeinsame Finanzierungssystematik für die Jahre 2027–2029 vor. Die Stossrichtung wird als sinnvoll beurteilt, da sie für die Gemeinden mehr Budgetsicherheit und Transparenz bringt.

Gleichzeitig profitieren Eventveranstalter von vereinfachten Abläufen und erhöhter Planungssicherheit. Auch die Schärfung der Eventstruktur und die stärkere Abstimmung mit der Tourismusstrategie der Destination wird begrüsst. Als Basis für die Festlegung des Gesamtbetrages dient eine Erhebung bei allen Gemeinden über die im Jahr 2025 erbrachten Eventbeiträge. Hier setzt ein Kritikpunkt der Gemeinde Samedan an. Da die Berechnungsbasis auch nicht jährlich wiederkehrende Grossanlässe berücksichtigt, wird der tatsächliche Finanzbedarf verzerrt dargestellt und überhöht veranschlagt.

Die Gemeinde fordert deshalb eine Bereinigung der Kalkulationsgrundlage verbunden mit einer Reduktion des vorgesehenen jährlichen Gesamtbeitrags von CHF 2.1 Mio. auf CHF 1.5 Mio. für die Jahre 2027–2029. Das Prinzip einer gemeinsamen regionalen Finanzierung wird jedoch ausdrücklich unterstützt.


Verzicht auf automatische Zustellung der Abstimmungsbotschaft
Der Gemeindevorstand hat entschieden, künftig auf die automatische physische Zustellung der ausführlichen Abstimmungsbotschaft zur Gemeindeversammlung zu verzichten. Auslöser für die Neubeurteilung ist die Erfahrung aus den kürzlich durchgeführten Gemeindeversammlungen: Aufgrund von Zeitdruck wurde die Botschaft nicht mehr per Post verschickt, sondern ausschliesslich digital auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Diese Regelung bringt mehrere Vorteile mit sich. Zum einen können Kosten eingespart werden. Zum anderen entfallen logistikbedingte Vorlaufzeiten, was die Planung flexibler gestaltet. Auch aus ökologischer Sicht ist die Umstellung sinnvoll: Bei rund 1'900 Stimmberechtigten nehmen durchschnittlich lediglich 5 Prozent an den Versammlungen teil. Ein Grossteil der gedruckten Unterlagen wird somit nicht genutzt.

Die digitale Bereitstellung ermöglicht hingegen einen gezielten Zugriff für interessierte Einwohnerinnen und Einwohner. Der Zugang zu Informationen bleibt weiterhin für alle gewährleistet. Die Einladung zur Gemeindeversammlung sowie die Traktanden werden wie bisher fristgerecht persönlich zugestellt und über die amtlichen Publikationsorgane, die Gemeindehomepage und den Anschlagkasten kommuniziert. Personen ohne Internetzugang können die Abstimmungsbotschaft weiterhin kostenlos bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder sich zustellen lassen. Mit diesem Schritt verfolgt die Gemeinde konsequent ihre Ziele in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und effizienter Mitteleinsatz – ohne dabei die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung einzuschränken.


Stellungnahme zum Richtplan «Siedlung» der Region Maloja
Kantone, Regionen und Gemeinden sind aufgefordert, ihre Planungsinstrumente an die Vorgaben des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes anzupassen. Vor diesem Hintergrund sind die Regionen angehalten, die Siedlungsgebiete zu überprüfen. Der Gemeindevorstand hat im Rahmen der regionsinternen Vernehmlassung den Entwurf des entsprechenden regionalen Richtplans «Siedlung» der Region Maloja beraten. Der Richtplan basiert auf dem regionalen Raumkonzept, das 2023 von der Präsidentenkonferenz verabschiedet worden ist. Er legt unter anderem Siedlungsentwicklungen, wichtige Siedlungsgrenzen und regional bedeutende Innenentwicklungsgebiete behördenverbindlich fest und ist damit von grosser strategischer Bedeutung für die mittel- und langfristige Entwicklung der Gemeinden.

Der Gemeindevorstand hat die umfangreichen und komplexen Unterlagen zur Kenntnis genommen und mit Fokus auf diejenigen Inhalte geprüft, welche das Gemeindegebiet betreffen. Mit diversen Anpassungsvorschlägen möchte der Gemeindevorstand sicherstellen, dass der regionale Richtplan den Gemeinden ausreichend Handlungsspielraum für ihre Entwicklung lässt und diese nicht unnötig einschränkt. Nach Abschluss der regionsinternen Vernehmlassung folgt die öffentliche Mitwirkung.


Zwischennutzung des Hotels Bernina als Personalunterkunft
Anfangs Dezember 2025 stellte die Baubehörde fest, dass das Hotel Bernina Teile der bestehenden klassischen Hotelflächen anderen Hotelbetrieben umliegender Gemeinden als Personalzimmer für die Wintersaison 2025/2026 zur Verfügung stellte. Begründet wurde dieser Schritt damit, dass aufgrund der Trennung und eines anschliessenden Konflikts mit der Betriebsgesellschaft die Hotel Bernina AG den Betrieb für die Wintersaison 2025/2026 nicht aufnehmen konnte. Eine rechtskräftige Baubewilligung dafür lag nicht vor. In der Folge intervenierte die Gemeinde und forderte die Hotel Bernina AG auf, ein ordentliches Baugesuch einzureichen.

Zwecks Schadensbegrenzung ersuchte die Eigentümerin des Hotels Bernina dieses für die Wintersaison 2025/2026 ohne bauliche Massnahmen als Personalunterkunft nutzen zu dürfen. Aufgrund der konfliktbehafteten Trennung von der Betriebsgesellschaft des Hotel Bernina per 30. September 2025 ist nachvollziehbar, dass der Winterbetrieb 2025/2026 nicht aufgenommen werden konnte.

Unabhängig davon, wer den Konflikt verursacht hat, bestand kein öffentliches Interesse, die Eigentümerschaft des Hotel Bernina unnötig zu schädigen und damit im worst case gar den - auch im öffentlichen Interesse liegenden - künftigen Weiterbetrieb des Hotels unnötig zu erschweren oder gar zu gefährden. In diesem Sinne hat es der Gemeindevorstand als sachgerecht erachtet, der Hotel Bernina AG in der vorliegenden Situation eine temporäre Ausnahmebewilligung für die beantragte, zweitwohnungsgesetzwidrige Zwischennutzung des Hotel Bernina zu erteilen. In der Folge wurde die Baubewilligung für die Wintersaison 2025/26 unter Abweisung einer Einsprache erteilt, und zwar befristet bis 15. April 2026. Die Nutzung des Hotels Bernina als dauerhafte Mitarbeiterunterkunft ist weder mit der Baugesetzgebung vereinbar noch liegt sie im öffentlichen Interesse. Weitere Ausnahmebewilligungen sind deshalb ausgeschlossen. Gegen die Hotel Bernina AG wurde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Widerhandlung gegen die Bauvorschriften eröffnet.


Erdverlegung einer Hochspannungsleitung
Die Hochspannungsleitung zwischen dem Unterwerk Islas und dem Anschluss an das Netz von Swissgrid in Pè d'Munt ist ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Energieversorgung im Oberengadin, kommt aber in absehbarer Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Repower AG den Ersatz dieser Leitung durch eine neue, leistungsfähigere Erdleitung.

Die geplante Leitungsführung betrifft mehrere gemeindeeigene Parzellen. Die Gemeinde begrüsst das Vorhaben sowohl mit Blick auf die zukunftsfähige Energieinfrastruktur in der Region als auch unter dem Aspekt des Landschaftsbildes und hat die erforderlichen Durchleitungsrechte für das weitere Plangenehmigungsverfahren zugesichert. Die Zustimmung erfolgt auf Grundlage eines Dienstbarkeitsvertrags, der nach Verhandlungen zwischen der Gemeinde und Repower AG erstellt wurde.


Ersatzwahl in die Schulkommission
Aufgrund einer beruflichen Veränderung tritt Rita Demonti per Sommer 2026 aus der Schulkommission der Gemeinde Samedan zurück. Sie übernimmt neu die Hauswartstelle an der Gemeindeschule. Für die Nachfolge wurde eine Ersatzwahl durchgeführt. Auf die Ausschreibung in den Online-Kanälen gingen mehrere Bewerbungen ein. Gewählt wurde Nicola Rogantini, der sein Amt auf das Schuljahr 2026/2027 hin antreten wird. Die Gemeinde dankt Rita Demonti für ihr Engagement und wünscht ihr für ihre neue Aufgabe viel Erfolg.


Vergabe von Aufträgen
Gestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den Anbieter mit dem jeweils vorteilhaftesten Angebot vergeben: Gestaltung Aussenanlage Gemeindeschule Puoz, Garten- und Landschaftsarbeiten an die Firma Zarucchi AG, St. Moritz, für CHF 207'358.65; Küchensanierung Wohnung MZG Puoz an die Schreinerei Bever für CHF 30'192; Gestaltung Aussenanlage Gemeindeschule Puoz, Lieferung und Installation Ballfangzäune an die Firma Gartehag GmbH, Malans, für CHF 19'828.


Erteilte Baubewilligungen
Nicolas Hartmann Holding AG, Parzelle Nr. 1514, Quadrellas, Neubau Mehrfamilienhaus; Promulins AG, Parzelle Nr. 1631, Promulins, Umnutzung Bewohnerzimmer zu Personalwohnungen, Einzelzimmer und Büroräumlichkeiten; Emilia und Ramon Zangger-Rechsteiner, Parzelle Nr. 94/95, Surtuor, Abbruch Werkstatt mit Umbau und Ausbau zu Wohnungen; Carglass Suisse SA, Parzelle Nr. 1687, Cho d'Punt, Anbringen von Leuchtreklamen; Giancarlo Plozza, Parzelle Nr. 1722, Cho d'Punt, Anbringen einer Balkonverglasung; Séverine und Philipp Niederer, Parzelle Nr. 1539, Surtuor, energetische Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage; STWEG Suot San Peter, Parzelle Nr. 1218, Quadrellas, energetische Dachsanierung; STWEG Chesa Robinson, Parzelle Nr. 68, San Bastiaun, Installation einer Photovoltaikanlage; Barbara und Thomas Vettiger, Parzelle Nr. 1912, Sur Puoz, interner Wohnungsumbau; Tobias Schulze, Parzelle Nr. 1435, Plazza Aviatica, Installation einer Photovoltaikanlage. Die Gemeinde wünscht allen Bauherrschaften viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Projekte und bedankt sich für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben.

(Pre)

 Medienmitteilung 202603.pdf [pdf, 106 KB]