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Bericht des Gemeindevorstandes 01/2024


Vorerst kein generelles Feuerwerkverbot

Aufgrund von kritischen Reaktionen aus der Bevölkerung im Nachgang zum Jahreswechsel hat sich der Gemeindevorstand mit der Thematik des Abbrennens privater Feuerwerke befasst. Gemäss kommunalem Polizeigesetz bedarf das Abbrennen von Feuerwerk einer Bewilligung der Gemeinde. Davon ausgenommen sind der Jahreswechsel und der Nationalfeiertag. Die Bewilligungspflicht wird von der Gemeinde sehr streng gehandhabt, indem namentlich für private Anlässe wie Geburtstagsfeste, Hochzeiten, Firmenevents etc. grundsätzlich keine Bewilligungen erteilt werden. In der Praxis besteht deshalb mit Ausnahme vom 1. August und an Silvester faktisch bereits ein generelles Verbot. Das Abbrennen von Feuerwerk wird von einem zunehmenden Teil der Bevölkerung aus Gründen der Umweltbelastung und wegen veränderten gesellschaftlichen Wertvorstellungen als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Die zustande gekommene eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ist Zeugnis davon. Die Initiative fordert ein Verbot für den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Somit wird die Schweizer Stimmbevölkerung in absehbarer Zeit über ein generelles Verbot für private Feuerwerke abstimmen können. Der Gemeindevorstand ist der Überzeugung, dass das Problem mit dem Verbieten des Abbrennens alleine nicht gelöst werden kann. Dies zeigt sich exemplarisch am Beispiel verschiedener Engadiner Gemeinden, in welchen trotz des Verbotes Feuerwerke abgebrannt werden. Wie die Erfahrungen in der Praxis zeigen, gestaltet sich die Durchsetzung des Verbotes seitens der Polizeiorgane als schwierig bis nahezu unmöglich. Ohne ein Verkaufsverbot wie es die eidgenössische Initiative vorsieht, wird sich das Abbrennen von Feuerwerken kaum unterbinden lassen.  Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand beschlossen, vorerst auf eine Ausweitung des kommunalen Verbotes auf den Jahreswechsel und den Nationalfeiertag zu verzichten und das Ergebnis der eidgenössischen Abstimmung abzuwarten. Nichtsdestotrotz wird die Gemeinde die Bevölkerung bereits am nächsten Nationalfeiertag zu einem freiwilligen Verzicht auf Feuerwerke aufzurufen. Auch wird sie die Detailhändler – einige tun dies bereits – zum Verzicht auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern ermuntern. Die Gemeinde wird die weitere Entwicklung genau beobachten, die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen und gegebenenfalls aktiv werden.


Reduzierte Feuerwehr-Ersatzabgabe für Lernende und Studierende

Feuerwehrpflichtige, welche keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, entrichten in Samedan eine jährliche Ersatzabgabe von CHF 330.00. Gemäss letztjährigem Beschluss hat der Gemeindevorstand die Abgabe für Lernende und Studierende in Erstausbildung ab 2023 auf pauschal CHF 200.00 reduziert. Im Hinblick auf den erstmaligen Vollzug wurde der Grundsatzentscheid konkretisiert. Als «Erstausbildung» gilt die erste berufsbefähigende Ausbildung. Es gilt keine Alterslimite. Gesuche um Reduktion der Ersatzabgabe sind mit dem entsprechenden Nachweis innert der Beschwerdefrist von 30 Tagen an die Gemeindeverwaltung zu stellen. Bei Vorliegen einer unterjährigen Erstausbildung wird die volle Reduktion gewährt, sofern die Ausbildung mindestens 3 Monate gedauert hat. Andernfalls besteht kein Anspruch auf eine Reduktion. Für den Rechnungslauf 2023 – dieser ist im Januar 2024 erfolgt - wurden sämtliche Rechnungsempfänger über die Möglichkeit der Reduktion hingewiesen. Ab Rechnungslauf 2024 erfolgt dies nur noch für die neuen Rechnungsempfänger.


Prüfung eines regionalen Schulverbandes Oberstufe

In der Region Maloja bestehen fünf Oberstufenschulhäuser (La Stampa, Pontresina, Samedan, St. Moritz und Zuoz) für insgesamt gut 300 Schülerinnen und Schüler. In St. Moritz ist ein neues Oberstufenzentrum in Planung. Vor diesem Hintergrund will die Region Maloja prüfen, ob die Bildung eines gemeinsamen Schulverbands für die Sekundarstufe I für die Gemeinden St. Moritz, Samedan, Pontresina, Celerina, Silvaplana, Sils und Bever («Fokus-Perimeter») - nach Möglichkeit mit einem Standort -  machbar und sinnvoll wäre. Der Gemeindevorstand hat den vorliegenden Bericht zur Kenntnis erhalten und dazu Stellung genommen. Die Gemeinde Samedan wurde explizit gefragt, ob sie an einer Beteiligung interessiert ist und ob sie in der Lage wäre, als Schulstandort die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Gemeinde Samedan ist die Beteiligung an einem Schulverband für die Oberstufe eine prüfenswerte Option. Nebst der gemeindeeigenen Schulanlage Puoz sind zwei weitere Areale als Standorte denkbar. Ob diese letztendlich auch verfügbar sind und die Kapazität für die erforderliche Infrastruktur aufweisen, muss noch vertieft geprüft werden.


Auflösung des Heilpädagogischen Sonderschulverbandes Oberengadin

Im Jahr 1988 haben sich die Oberengadiner Gemeinden zwecks Führung einer Heilpädagogischen Sonderschule im Sinne des Behindertengesetzes zu einem öffentlich-rechtlichen Gemeindeverband zusammengeschlossen. Da die Sonderschulung seit geraumer Zeit über das Zentrum für Sonderpädagogik Giuvaulta erfolgt, ist der Heilpädagogische Sonderschulverband Oberengadin (HPS OE) obsolet geworden. Folgerichtig hat die Delegiertenversammlung am 15. November 2023 einstimmig die Auflösung des HPS OE beschlossen. Die Auflösung des Verbandes bedarf der Mehrheit der Stimmenden der angeschlossenen Gemeinden sowie der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitgliedgemeinden. Der Gemeindevorstand hat die Liquidation im zustimmenden Sinne zur Kenntnis genommen.


Neue Gesichter in der Schulkommission und in der Promulins Arena

Patrizia Chiavi Oswald und Jasmin Koch haben als Mitglied der Schulkommission auf Ende 2023 demissioniert. Für die Vakanzen wurden via öffentliche Publikation und Posts in den sozialen Medien interessierte Personen gesucht. Aus sechs Bewerbungen hat der Gemeindevorstand Rita Demonti und Nikolina Meile gewählt, dies für die laufende Amtsperiode bis Ende 2024. Der Schulkommission obliegen die Leitung und Beaufsichtigung der Schule und der Vollzug der kantonalen und kommunalen Schulgesetzgebung. Der Gemeindevorstand dankt den beiden scheidenden Amtsträgerinnen für ihren langjährigen Einsatz und wünscht den Neugewählten erfüllendes Wirken. Das Event- und Kulturmanagement der Gemeinde ist organisatorisch dem Betrieb der Promulins Arena angegliedert. Diverse Wechsel und Rochaden beim Personal sowie zusätzliche Aufgaben haben zu einem Ressourcenengpass geführt. Zur Entlastung hat der Gemeindevorstand den Stellenplan um 30% erhöht. Demgemäss wurde das Team der Promulins Arena mit Tina Gartz ergänzt. Sie hat die Stelle am 1. Februar 2024 angetreten.


Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Politische Gemeinde Samedan, Sanierung und Ausbau Bushaltestellen Ariefa und Golf; Salt Mobile SA, Parzelle Nr. 1118 auf Muottas Muragl, Ersatz und Erweiterung der Mobilfunkanlage; Philipp von Erlach, Parzelle Nr. 1540 in Punt Muragl, Umbau und Erweiterung des Wohnhauses. Im Weiteren wurde zwei Gesuchen um Abgeltung der Hauptwohnungsverpflichtung mittels Ersatzabgabe entsprochen.

(Pre)

Medienmitteilung_01_2024.pdf [pdf, 150 KB]