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Bericht des Gemeindevorstandes 09/2023


Mittel aus dem Bodenerlöskonto für die Wohnbauförderung

Der Vorstand der Bürgergemeinde hat den Gemeindevorstand um Zustimmung zur Entnahme der Hälfte des Saldos auf dem Bodenerlöskonto ersucht. Der entsprechende Betrag soll der Bürgergemeinde Samedan für die geplante Wohnüberbauung Promulins zur Verfügung stehen. Das Bodenerlöskonto wird gemäss den Bestimmungen des kantonalen Gemeindegesetzes von der politischen Gemeinde verwaltet und stellt eine zweckgebundene, vom übrigen Gemeindevermögen separat auszuweisende Reserve dar. Aktuell weist es einen Bestand von CHF 3.58 Mio. auf. Priorität beim Mitteleinsatz geniessen land­wirtschaftliche Anliegen und darüber hinaus Vorhaben im öffentlichen Interesse. Die Wohnbauförderung durch die Bürgergemeinde ist zweifellos von öffentlichem Interesse und die Verwendung der beantragten Mittel mit der Zweckbestimmung gemäss übergeordnetem Recht vereinbar. Gleiches gilt für das Projekt der politischen Gemeinde für die Realisierung einer Wohnüberbauung auf dem Areal Cristansains. Der Bürgerrat und der Gemeindevorstand sind daher übereingekommen, die Mittel des Bodenerlöskontos zu gleichen Teilen für die Projektentwicklung der Wohnüberbauungen Promulins und Cristansains einzusetzen. Dafür bedarf es eines übereinstimmenden Beschlusses der zuständigen Organe der politischen und der Bürgergemeinde. Die Bürgerversammlung hat ihre Zustimmung am 4. Dezember 2023 erteilt. Die politische Gemeinde wird anlässlich einer nächsten Gemeindeversammlung darüber abstimmen.


Areal Sper l'En ist bald baureif

Auf dem Areal Sper l'En soll eine Hotel- und Wohnüberbauung entstehen. Mit der Zuweisung in eine Hotel- und Wohnzone wurde die ortsplanerische Grundlage dafür geschaffen. Als weitere Voraussetzung für die zweckmässige Bebauung wurden die Gewässerräume angepasst. Für die Herstellung der Baureife muss nun noch die Erschliessung inklusive Parkierung geregelt werden. Dafür ist der Einbezug der benachbarten Parzelle im Eigentum der Rhätischen Bahn vorgesehen. Von dieser soll darüber hinaus auch eine Übertragung der baulichen Ausnutzung stattfinden. Schliesslich gilt es, den öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahr 2011 mit der Einfachen Gesellschaft Sper l’En den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Der Gemeindevorstand hat die entsprechenden Verträge nach Rücksprache mit dem Vorstand der Bürgergemeinde genehmigt.


Projekt «Wohnüberbauung Cristansains»

Die Bebauung des Areals Cristansains setzt einen entsprechenden Quartierplan voraus. Der geltende Quartierplan aus dem Jahr 2008 entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht mehr dem aktuellen Recht und ist als Ganzes an die bestehende Grundordnung und das übergeordnete Recht anzupassen. Mit Blick auf die konkreten Bauabsichten für Erstwohnungen und eine unterirdische Parkierungsanlage mit öffentlichen Parkplätzen hat der Gemeindevorstand die erforderliche Revision des bestehenden Quartierplans Cristansains in die Wege geleitet. Der revidierte Quartierplan wird die Grundlage für die zonenkonforme Bebauung bilden. Die Unterlagen zum Quartierplan bestehend aus den Vorschriften, dem Altbestand, der Neuzuteilung, dem Gestaltungsplan sowie dem Erschliessungsplan wurden zuhanden der öffentlichen Auflage freigegeben. Diese dauert vom 05. Januar bis 05. Februar 2024.


Verwaltungsrat Energia Samedan – Heinz Gross folgt auf Giacum Krüger

Der Verwaltungsrat des Energieversorgungsunternehmens «Energia Samedan» besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern. Deren Wahl obliegt dem Gemeindevorstand. Neu in den Verwaltungsrat wurde Heinz Gross aus Zernez gewählt. Heinz Gross ist studierter Elektroingenieur HTL und verfügt über langjährige Erfahrung in der Energiebranche. Nach mehreren Jahren Tätigkeit bei BBC, ABB und Ozonia AG in Zürich war er von 1991 bis 2023 Geschäftsleitungsmitglied bei den Engadiner Kraftwerken AG und zuletzt verantwortlich für die Bereiche Führung und Logistik. Seit seiner Pensionierung im Herbst 2023 übt er ein Mandat der Engadiner Kraftwerke AG im Projekt ScuolSolar aus und ist Mitglied im Projektlenkungsgremium. Heinz Gross nimmt an Stelle des ausgeschiedenen Giacum Krüger Einsitz in den Verwaltungsrat. Dieser besteht aus Martin Merz, Verwaltungsratspräsident, Andreas Beer und Stephan Uebersax. Der Gemeindevorstand ist überzeugt, dass Energia Samedan mit diesem fachlich ausgewiesenen Führungsgremium auch in Zukunft im dynamischen Energiemarkt erfolgreich agieren wird.


Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Schulgesetzes

Seit der Totalrevision im 2012 hat der Grosse Rat vier Aufträge überwiesen, die eine Anpassung des kantonalen Schulgesetzes und der entsprechenden Verordnung zur Folge haben. Zusätzlich zu den parlamentarischen Aufträgen werden mit einer Teilrevision weitere Themenfelder angegangen, in denen Handlungsbedarf besteht. So wird in Zusammenhang mit der vom Bündner Verwaltungsgericht abgewiesenen Lohnforderungsklage der Bereich Kindergarten generell überprüft. Zudem werden die Themen der Altersentlastung und der Mindestbesoldung der Lehrpersonen, der Schulferien, der Informations- und Kommunikationstechnologiekosten und die Rechte der Schülerinnen und Schüler in die Teilrevision des Schulgesetzes aufgenommen. Konkret geht es unter anderem um die Einführung des obligatorischen Kindergartens, die Angleichung der Mindestbesoldung für Kindergartenlehrpersonen an diejenige der Primarstufe, die Altersentlastung für Lehrpersonen in Teilzeitanstellung, die Beteiligung des Kantons an den Kosten für Informations- und Kommunikationstechnologien, die Anpassung der Mindestbesoldung für Lehrpersonen an der Primar- und Sekundarstufe I an das Ostschweizer Mittel sowie um das Recht der Schülerinnen und Schüler auf Anhörung. Der Gemeindevorstand hat sich nach Rücksprache mit der Schulkommission zur Teilrevision vernehmen lassen. Abgesehen von wenigen Vorbehalten und einigen Anpassungsvorschlägen wird die Stossrichtung in den wesentlichen Punkten unterstützt. Die beabsichtigte Teilrevision wird bei den Gemeinden erhebliche Mehrkosten auslösen.


Terminplanung 2024

Die Sitzungen des Gemeindevorstandes und die wichtigsten Termine werden jeweils zum Jahresbeginn im sogenannten Politkalender festgelegt. Der Gemeindevorstand wird seine Sitzungen wie bisher am Montag im Zweiwochenrhythmus mit Unterbrüchen während den Schulferien abhalten. Die Termine für die ordentlichen Gemeindeversammlungen wurden auf den 11. Juli und 12. Dezember 2024 angesetzt, zusätzlich am 18. April nach Bedarf. Am 24. November finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2025-2028 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist am 08. Dezember vorgesehen. Der Politkalender mit allen Daten einschliesslich der Abstimmungssonntage ist auf der Internetseite unter der Rubrik «Politik» aufgeschaltet. (Pre)
 

Medienmitteilung 09_2023.pdf [pdf, 140 KB]