Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. November 2025
Einsprachen gegen das vorliegende Protokoll sind innert der Auflagefrist vom 08. November 2025 bis 08. Dezember 2025 schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.