Bericht des Gemeindevorstands 05/2026
Regionaler Masterplan für Eventförderung
Der Gemeindevorstand hat dem «Masterplan Events» der Engadin Tourismus AG sowie dem Zusatzauftrag für die Jahre 2027 bis 2029 zugestimmt. Ziel ist eine regional abgestimmte, transparente und koordinierte Finanzierung touristisch relevanter Veranstaltungen in den Gemeinden der Region Maloja (ohne St. Moritz).
Künftig soll die Engadin Tourismus AG im Auftrag der Gemeinden die Koordination und Abwicklung der Beiträge für sogenannte Top Events übernehmen. Die Mittelvergabe erfolgt nach einem einheitlichen Evaluationsverfahren und schafft sowohl für Gemeinden als auch für Veranstalter mehr Transparenz und Planungssicherheit. Gesellschaftliche Anlässe von lokaler Bedeutung verbleiben weiterhin in der Verantwortung der Standortgemeinden. Für die Gemeinde Samedan entstehen im Rahmen des Zusatzauftrags jährliche Beiträge von CHF 220'000 im Jahr 2027, CHF 163'000 im Jahr 2028 sowie CHF 220'000 im Jahr 2029. Gleichzeitig hält der Gemeindevorstand an seiner Forderung fest, die Liste der Top Events und die Berechnungsgrundlagen laufend zu überprüfen und auf touristisch relevante, regelmässig stattfindende Veranstaltungen zu fokussieren.
Autodrehleiter geht an die Gebäudeversicherung Graubünden über
Der Gemeindevorstand hat der Übernahme der Autodrehleiter (ADL) der Feuerwehr Samedan-Pontresina durch die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) zugestimmt und den entsprechenden Kaufvertrag sowie die Leistungsvereinbarung genehmigt. Im Rahmen der kantonalen Neuausrichtung übernimmt die GVG künftig sämtliche Höhenrettungsgeräte im Kanton und trägt deren Finanzierung, den Betrieb und Unterhalt sowie künftige Ersatzbeschaffungen. Für die Gemeinde bedeutet dies eine finanzielle Entlastung und langfristige Planungssicherheit. Die operative Verantwortung für den Einsatz der Autodrehleiter bleibt unverändert bei der Feuerwehr und ist in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Für die Übernahme der bestehenden Autodrehleiter entrichtet die GVG der Gemeinde Samedan einen Betrag von CHF 64'000.
Verbot für lärmerzeugendes Feuerwerk
Die Gemeindeversammlung hat am 29. Juni 2026 die Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes beschlossen. Der Gemeindevorstand hat die Anpassung rückwirkend auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Mit der Gesetzesänderung wird das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind ausschliesslich Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, sofern sie keine speziellen Lärmeffekte erzeugen. Die Revision trägt wiederholten Anliegen aus der Bevölkerung Rechnung und berücksichtigt die negativen Auswirkungen von lärmintensivem Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Umwelt. Gleichzeitig schliesst sich Samedan der Regelung weiterer Oberengadiner Gemeinden an und fördert damit eine einheitliche regionale Praxis.
Beiträge an Institutionen und Veranstaltungen
Die Gemeinde Samedan unterstützt diverse kulturelle und sportliche Anlässe, die einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Kultur- und Sportlandschaft und zur Tourismusförderung leisten. Dazu gehören der Concours Hippique St. Moritz, das Projekt Interreg «Alp Future Paths», das Engadin Festival, die «Brassweek», der Ferienspass Oberengadin, die Berufsausstellung «Fiutscher» und das Open Air Chapella. Mit der Mitfinanzierung dieser Veranstaltungen und Projekte möchte die Gemeinde Samedan die Attraktivität des Oberengadins als touristische Destination erhöhen und lokale Vereine und Veranstalter bei der Umsetzung hochwertiger Events unterstützen. Darüber hinaus werden diverse Oberengadiner Sportvereine in ihrer Jugend- und Nachwuchsförderung unterstützt.
Vergabe von Aufträgen
Gestützt auf die Bestimmungen der Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den Anbieter mit dem jeweils vorteilhaftesten Angebot vergeben: Strassenunterhalt im Siedlungsgebiet an die Firma Walo Bertschinger AG, Samedan, für CHF 300'000; Submissions- und Ausführungsprojekt Sanierung Infrastruktur Punt Muragl an die Caprez Ingenieure AG, Silvaplana, für CHF 97'656; Gipserarbeiten Wärmeverbund Promulins an die Firma Mercuri, Samedan, für CHF 34'281; Metallbauarbeiten Wärmeverbund Promulins an die Metallbau Pfister AG, Samedan, für CHF 21'224; Ingenieurarbeiten Ersatzneubau Alp Prüma an die Arx, Gruppe AG, St. Moritz, für CHF 19'998; Lieferung Pflug für Pneulader an die Garage Planüra AG, Samedan, für CHF 18'331; Belagsarbeiten Gestaltung Aussenanlage Gemeindeschule Puoz an die Walo Bertschinger AG, Samedan, für CHF 18'317. Im Weiteren wurde für die Projektierung der Strassensanierung Via Maistra eine Kostengutsprache an die Gemeinde Bever über CHF 17'800 erteilt.
Erteilte Baubewilligungen
Sandra Rossi Marty, Parzelle Nr. 1521, Via Nouva, energetische Dachsanierung und Installation einer Photovoltaikanlage; Daniele Rigamonti, Parzelle Nr. 1911, Sur Puoz, Fenstervergrösserung; STWEG Gewerbehaus Winkler, Parzelle Nr. 1738, Cho d'Punt Dadour, energetische Dachsanierung; F. Duttweiler AG, Parzelle Nr. 1696, Plazza Aviatica, Aufstockung und Erweiterung Lagerhalle; Barbara und Thomas Vettiger, Parzelle Nr. 1912, Sur Puoz, Sanierung Dachterrasse und Aufstellen Jacuzzi; Pensionskasse RhB, Parzelle Nr. 151, Via Retica, Abbruch Abfallsammelstelle; Vittoria Brighenti und Patrick Štepánek, Parzelle Nr. 1716, Puoz, Installation Photovoltaikanlage; Mietergenossenschaft Insembel, Parzelle Nr. 23, San Bastiaun, Neubau Mehrfamilienhaus; Patricia Eggenberger, Parzelle Nr. 1568, Quadrellas, Umbau und Sanierung Wohnhaus; STWEG Panorama, Parzelle Nr. 469, energetische Dachsanierung; Marina und Markus Locher, Parzelle Nr. 1802, Crusch, Installation einer Photovoltaikanlage. Eine Einsprache gegen ein Baugesuch betreffend Neubau eines Mehrfamilienhauses wurde gutgeheissen und die Baueingabe zur Überarbeitung zurückgewiesen. Ein Gesuch für den Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit wurde unter Gutheissung einer Einsprache abgewiesen. Die Gemeinde wünscht allen Bauherrschaften viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Projekte und bedankt sich für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben.
(Pre)
Medienmitteilung 202605.pdf [pdf, 94 KB]