Politische Rechte
Stimm- und Wahlrecht | In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger sowie die niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben. |
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Initiativrecht | Für das Zustandekommen einer Initiative sind mindestens 300 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Gültige Initiativen gelangen innert 6 Monaten zur Abstimmung. |
Referendumsrecht | Kreditbeschlüsse vom Gemeindevorstand über CHF 20'001 bis CHF 70'000 und von der Gemeindeversammlung über CHF 70'001 bis CHF 3 Mio. unterliegen dem fakultativen Referendum. 175 Stimmberechtigte können innert 14 Tagen eine Urnenabstimmung verlangen. |
Petitionsrecht | Das Petitionsrecht ist gewährleistet. Petitionen sind schriftlich einzureichen. |
Wahlen, Abstimmungen
Vorzeitige Stimmabgabe:
Donnerstag und Freitag am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste in verschlossenem Umschlag während den Schalteröffnungszeiten.
Abstimmungslokal Gemeindehaus - Die Urne wird aufgestellt:
Abstimmungszeiten: | |
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Abstimmungssonntag | 09.30 bis 10.30 Uhr |
Briefliche Stimmabgabe: der Umschlag hat bis um 10.30 Uhr des Abstimmungssonntages im Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu sein.