Liegenschaftssteuern
Für alle Liegenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Samedan ist jährlich eine Liegenschaftssteuer zu entrichten. Bemessungsgrundlage bildet der Vermögenssteuerwert. Die Schulden werden bei der Berechnung der Liegenschaftssteuer nicht berücksichtigt.
Steuerpflicht
Steuerpflichtig sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.
Stichtag
Die Liegenschaftssteuer ist von demjenigen zu bezahlen, der am Ende der Steuerperiode (31. Dezember) Eigentümer bzw. Nutzniesser der Liegenschaft ist.
Steuersatz
Die Liegenschaftensteuer beträgt 1.5‰ des Steuerwertes der Liegenschaft (gültig ab 2014).