Kirchensteuern
Eintritte und Austritte
Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden zuzustellen. In der Folge melden diese die Mutation umgehend dem Steueramt. Vom Steueramt werden keine Schreiben betreffend Ein- und Austritte aus den Landeskirchen entgegengenommen.
aktueller Steuerfuss | |
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Katholische Kirchensteuer | 7% der geltenden Kantonssteuer (ab Steuerperiode 2020) |
Evangelische Kirchensteuer | 10,5% der einfachen Kantonssteuer |
Evangelische Kantonale Kirchensteuer | 3,5% der einfachen Kantonssteuer |