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Kirchensteuern

Eintritte und Austritte

Eintritte oder Austritte aus den Landeskirchen sind direkt den jeweiligen Kirchgemeinden zuzustellen. In der Folge melden diese die Mutation umgehend dem Steueramt. Vom Steueramt werden keine Schreiben betreffend Ein- und Austritte aus den Landeskirchen entgegengenommen.

aktueller Steuerfuss
Katholische Kirchensteuer 7% der geltenden Kantonssteuer
(ab Steuerperiode 2020)
Evangelische Kirchensteuer 10,5% der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kantonale Kirchensteuer 3,5% der einfachen Kantonssteuer