Fristen / Verlängerungen
Für die Einreichung der Steuererklärung gelten jährlich nachstehende Fristen:
31. März | für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften |
30. September | für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden |
30. September | für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht) |
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt.
Fristverlängerungsgesuche
Gesuche um Verlängerung der Einreichefrist müssen vor Ablauf der Frist an das Gemeindesteueramt, Plazzet 4, 7503 Samedan (T 081 851 07 02, E-Mail steueramt@samedan.gr.ch) eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname, Adresse und die gewünschte Frist für die Einreichung der Steuererklärung). Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.