Direkt zum Inhalt springen

Suchformular

Fristen / Verlängerungen

Für die Einreichung der Steuererklärung gelten jährlich nachstehende Fristen:

31. März für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften
30. September für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden
30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht)

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt.

Fristverlängerungsgesuche

Gesuche um Verlängerung der Einreichefrist müssen vor Ablauf der Frist an das Gemeindesteueramt, Plazzet 4, 7503 Samedan (T 081 851 07 02, E-Mail steueramt@samedan.gr.ch) eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname, Adresse und die gewünschte Frist für die Einreichung der Steuererklärung). Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.