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Kurtaxeninkasso

Die Kurtaxeninkassostelle ist Anlaufstelle für sämtliche Anliegen im Bereich Kurtaxen und verantwortlich für die Fakturierung der Einzel- und Hotelkurtaxen sowie der Verkehrstaxe.

Kontakt

Nadia Fusari 

Telefon: 081 851 07 12
E-mail kurtaxe@samedan.gr.ch

Kurtaxeninkasso: Finanzverwaltung der Gemeinde Samedan

Bankverbindung: Graubündner Kantonalbank, 7002 Chur
IBAN-Code: CH44 0077 4130 1342 9320 0

Link zum Online-Schalter


Aufgabenbereich

  • Informationsstelle für sämtliche Anliegen im Bereich Kurtaxen
  • Inkasso der Einzelkurtaxen
  • Inkasso der Hotelkurtaxen

Gestützt auf Art. 44 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden vom 24. April 1974 sowie Art. 70 der Gemeindeverfassung vom 08. Juli 2004 hat die Gemeinde Samedan das Gesetz über die Kurtaxen 10.102 sowie die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Kurtaxen 10.103 erlassen.

Die Gemeinde Samedan erhebt eine Kurtaxe zur Förderung des Kur-, Ferien- und Sportortes, deren Ertrag im Interesse der Gäste verwendet wird. Grundsätzlich kann zwischen den Einzel- und Pauschalkurtaxen unterschieden werden.

Einzelkurtaxen
Jeder in der Gemeinde Samedan übernachtende Gast, der die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu benützen, hat eine Einzelkurtaxe zu entrichten. Die Kurtaxe wird pro Logiernacht des Gastes erhoben.

Pauschalkurtaxen
Eigentümer, Nutzniesser und Dauermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern sowie Wohnwagen sind verpflichtet, die Kurtaxe für sich und ihre Familienmitglieder unabhängig von Dauer und Häufigkeit des Aufenthaltes in Form einer Jahrespauschale zu entrichten.

Verkehrstaxen und Verkehrspauschalen
Die Region Maloja verfügt in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, dass der Beherberger für jeden bei ihm übernachtende Gast eine Verkehrstaxe, bzw. die Eigentümer von Ferienhäusern und Ferienwohnungen eine jährliche Verkehrsabgabe zu entrichten haben.

Kur- und Verkehrstaxenpflicht
Jeder in der Gemeinde Samedan übernachtende Gast hat eine Kurtaxe sowie eine Verkehrstaxe zu entrichten. Gast im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, welche – ohne in der Gemeinde steuerrechtlichen Wohnsitz zu begründen – die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu benutzen. Grundeigentum in der Gemeinde begründet zwar Steuerpflicht, nicht aber Befreiung von der Kurtaxe. Die Kurtaxe wird pro Logiernacht des Gastes erhoben. Für Personen ab 12 Jahren gelten die untenstehenden Ansätze.

Periode

Kurtaxe

Verkehrstaxe

Total

01. Mai bis 31. Mai

Fr. 1.35

Fr. 0.40

Fr. 1.75

01. Juni bis 31. Oktober

Fr. 3.00

Fr.0.25

Fr. 3.25

01. November bis 30. November

Fr. 1.35

Fr. 0.25

Fr. 1.60

01. Dezember bis 30. April

Fr. 3.00

Fr. 0.40

Fr. 3.40

Das Kurtaxengesetz finden Sie unter Pkt 10 Fremdenverkehr/Tourismus der Gesetzessammlung