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Hundesteuer

Die Hundemarke ist per 01.01.2008 abgeschafft worden. Die Einführung des Mikrochips macht die Identifizierung der Hunde mittels einer Hundemarke überflüssig. Es müssen demzufolge keine Hundemarken mehr auf der Gemeinde bezogen werden. Der Hund wird nur noch über den Mikrochip bzw. die Informationen der Datenbank AMICUS registriert und identifiziert. Durch diese Regelung verfügt die Gemeinde nicht mehr über die nötigen Informationen, um bei der Identifikation eines entlaufenen Hundes unterstützend mitwirken zu können; entlaufene Tieren können nur noch von einem Tierarzt oder von anderen mit einem Chiplesegerät ausgerüsteten Stellen identifiziert werden.

für den ersten Hund Fr.   60.-
für den zweiten Hund Fr. 120.-
für den dritten Hund Fr. 240.-
für jeden weiteren Hund Fr. 300.-

und wird anhand der AMICUS-Daten erhoben. Die Rechnungen werden den Hundehaltern per Post zugestellt.

Folgende Pflichten für den Hundehalter bleiben bestehen:

  • Welpen müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt gekennzeichnet werden.
  • Besitzerwechsel und Ableben des Hundes müssen bei AMICUS gemeldet werden (immer schriftlich oder via Internet).
  • Adressänderungen müssen ebenfalls bei AMICUS gemeldet werden (telefonisch, per Post, per Fax, per E-Mail oder via Internet). Die Kontaktangaben erhalten Sie bei der erstmaligen Registrierung.