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An- und Abmeldung

An- und Abmeldung von Schweizer Bürgern

Die Anmeldung erfolgt persönlich oder mittels eUmzug innert 14 Tagen seit dem Zuzug. Vorzuweisen sind der Heimatschein oder Heimatausweis und der Versicherungsausweis der Krankenkasse, bei Zuzug einer Familie zusätzlich den Familienschein. Bei Geburt erbringt das Zivilstandsamt die Meldung. Die Abmeldung hat ebenfalls persönlich resp. mittels eUmzug zu erfolgen, spätestens am Tag des Wegzugs. Dazu wird die Meldebestätigung benötigt.

Bei Zivilstandsänderungen (Heirat, Scheidung etc.) ist der Einwohner zuständig für neue Ausweisschriften, namentlich Heimatscheine usw.

An- und Abmeldung von ausländischen Bürgern

Ausländer oder Ausländerinnen, welche zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, dürfen die Stelle erst antreten, wenn das sogenannte Inlandgesuch mit einer Kopie des Passes oder der Identitätskarte und, sofern vorhanden, einer Kopie des alten Ausländerausweises bei der zuständigen Abteilung Einwohnerdienste des Aufenthaltsortes eingereicht worden ist. Für die Erstausstellung des Ausländerausweises wird eine Passfoto benötigt. Es ist nicht notwendig, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin vorgängig ein Gesuch um Erteilung einer Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung einreicht.

Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen erstellt das Amt für Migration und Zivilrecht bei bewilligtem Aufenthalt die entsprechenden Ausländerausweise. Der Ausländerausweis kann alsdann auf der Abteilung Einwohnerdienste gegen Barzahlung abgeholt werden.

Ausländer oder Ausländerinnen, welche bereits im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L, B und C) sind, müssen einen Stellenwechsel nur noch bei der Abteilung Einwohnerdienste melden. Auch die Bewilligungspflicht für die Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B), vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern (Ausweis F) wird abgeschafft. Sie dürfen in der ganzen Schweiz eine selbstständige der unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, wenn diese gemeldet worden ist.

Die Anmeldung bzw. Abmeldung von ausländischen Bürgern mit Ausnahme der Ausweise N, F und S (innerhalb der Schweiz) kann sowohl am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste wie auch über eUmzug.swiss erfolgen.

eUmzug

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich bequem online unter eUmzug.swiss an-, ab- und ummelden. Die Benutzung ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Vom Dienst ausgeschlossen sind Wochenaufenthalter und Personen mit ausländerischer Nationalität mit den Ausweisen N, F und S.

Weitere Informationen

Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
www.sem.admin.ch/