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Bericht des Gemeindevorstandes 06/2023

 

Leistungsvereinbarung betreffend Betrieb Alterszentren Promulins und Du Lac

Im Bereich Langzeitpflege werden derzeit zwei Projekte umgesetzt. Die drei Gemeinden St. Moritz, Silvaplana und Sils erstellen am Standort Du Lac in St. Moritz ein Pflegeheim mit 60 Pflegeplätzen sowie Alterswohnungen mit Service-Leistungen und die acht Unterlieger-Gemeinden realisieren am Standort Promulins durch einen Um- und Neubau ein Pflegeheim mit 60 Betten. Die Betriebsführung der beiden Alterszentren soll weiterhin der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) mittels einer Leistungsvereinbarung übertragen werden. Diese gilt ab 01.01.2024 und wird den aktuell gültigen Leistungsauftrag vom Jahr 2017 ersetzen. Für ihre Leistungen erwartet die SGO in der Start-Up-Phase 2024-2027 nebst den im Krankenpflegegesetz festgelegten Kostenbeteiligungen einen jährlichen Defizitbeitrag der Gemeinden von insgesamt maximal CHF 3 Mio. Darüber hinaus ist ein jährlich reduzierter Mietzins von CHF 700'000 pro Standort vorgesehen. Der Gemeindevorstand hat die finanzielle Belastung der Gemeinden im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Mangels valabler Alternativen wurde dennoch beschlossen, der Leistungsvereinbarung zuzustimmen. Die Zustimmung ist mit der Hoffnung und Forderung verbunden, dass die Defizitgarantie in dieser Grössenordnung auf die Aufbauphase befristet bleibt. Die Genehmigung der Leistungsvereinbarung liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.

Anpassung Loipenführung Val Roseg

Die Langlaufloipe in der Val Roseg ist im Bereich Muot da Crasta der Lawinengefahr ausgesetzt. Dies hat immer wieder Sperrungen zur Folge. Leider lässt sich die Lawinensicherheit mit einfachen Verbauungen nicht erhöhen. Deshalb wird nun eine Verlegung der Loipe zwischen dem sogenannten «Vogelfütterungsplatz» und der hinteren Brücke auf die orografisch rechte Talseite geprüft. Damit würde nicht nur die latente Lawinenbedrohung für die Loipenmaschinisten entschärft und die Arbeit des Lawinensicherheitsdienstes vereinfacht, sondern durch die Eliminierung von zwei Strassenübergängen auch der Komfort für die Langläuferinnen und Langläufer verbessert. Darüber hinaus könnte das neue Trassee auch für die Nutzung im Sommer genutzt werden. Der Gemeindevorstand hat dem Ingenieurbüro Pini Gruppe AG einen entsprechenden Projektierungsauftrag erteilt.

Mobilisierung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 1032 in Cristansains

Mit dem Grundstück Nr. 1032 in Cristansains verfügt die Politische Gemeinde über eine überbaubare Parzelle. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 4'460 m2 und kann gemäss geltendem Quartierplan «Cristansains» mit maximal 2'560 m2 Bruttogeschossfläche bebaut werden. Es befindet sich an guter Lage, ist ausgezeichnet erschlossen und eignet sich somit bestens für die Schaffung von Wohnraum für Einheimische. In Anbetracht des angespannten Immobilienmarktes hat der Gemeindevorstand beschlossen, das Grundstück zu mobilisieren und die erforderlichen Schritte bis zur Baureife zügig voranzutreiben. Gemäss den Vorschriften zum geltenden Quartierplan bedarf es dazu noch detaillierte Gestaltungs- und Erschliessungs-vorschriften. Der Gemeindevorstand hat das dafür erforderliche Quartierplanverfahren eingeleitet. Zweck des Quartierplans ist die Schaffung einer qualitätsvollen, ortsbaulich gut eingefügten Wohnüberbauung an attraktiver Lage, samt Realisierung einer öffentlichen Parkierungsanlage (Tiefgarage).

Verzicht auf Ausfinanzierung für die Promulins AG

Der Bau des Pflegzentrums Promulins erfolgt durch die Promulins AG und wird von dieser über die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt finanziert. Die Kredite sind durch eine Solidarmitbürgschaft der Aktionärsgemeinden Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, La Punt Chamues-ch, Madulain, Zuoz und S-chanf abgesichert. Ausgelöst durch Anfragen einzelner Gemeinden wurde seitens der Promulins AG eine Ablösung der Bürgschaft durch eine gesamte oder teilweise Ausfinanzierung zur Diskussion gestellt. Für die Gemeinde Samedan ist die Neuregelung der Finanzierung keine Option. Zum einen stellt sich die Frage, wie eine nachträgliche Abänderung des damaligen Finanzierungsentscheides demokratiepolitisch rechtfertigt und verfahrensrechtlich korrekt stattfinden könnte. Immerhin haben sich die Gemeindeversammlungen aller beteiligten Gemeinden übereinstimmend für die Direktfinanzierung via Promulins AG ausgesprochen. So stimmte auch die Gemeindeversammlung Samedan am 22. August 2019 der anteilsmässigen Solidarmitbürgschaft über CHF 53.5 Mio. zugunsten der Promulins AG einstimmig zu. Zum anderen ergibt die Ausfinanzierung aus Sicht der Gemeinde Samedan wenig Sinn, weil die erforderlichen Mittel im Umfang von CHF 14 Mio. nicht frei verfügbar sind. Eine Ausfinanzierung hätte damit lediglich zur Folge, dass die Gemeinde anstelle der Promulins AG die finanziellen Mittel auf dem Kapitalmarkt beschaffen müsste. Abgesehen davon ist die selbständige Kapitalbeschaffung für die Promulins AG nicht von Nachteil, weil Zinsen und Amortisationen über die Betriebsrechnung den Gemeinden weiterbelastet werden können. Die Gemeinde Samedan wird somit ihre Bürgschaftsverpflichtung aufrechterhalten und für den Moment keine Ausfinanzierung ins Auge fassen. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Samedan ist wie geplant und beschlossen über eine Kreditaufnahme durch die Promulins AG zu beschaffen.

Regionale Zusammenarbeit im Bereich «Frühe Förderung»

In der «Strategie Frühe Förderung Kanton GR 2022-2025» wird den Gemeinden empfohlen, eine kommunale oder regionale Strategie «Frühe Förderung» inkl. Ziele, Massnahmen und Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Ziel ist es, die Angebote der frühen Förderung und den Übergang in die Schule zu koordinieren, allfällige Lücken zu schliessen und damit allfällige Bildungsrückstände vor der obligatorischen Schulpflicht zu reduzieren. Die Schulkommission und auch der Gemeindevorstand begrüssen das regionale Vorgehen. Der Gemeindevorstand hat eine entsprechende Vereinbarung genehmigt, welche die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Oberengadiner Gemeinden und dem Gesundheitsamt Graubünden für den Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2025 regelt. Die Projektkosten betragen CHF 50'000. Das Gesundheitsamt beteiligt sich daran mit CHF 25'000, der verbleibende Anteil wird nach dem Regionenschlüssel auf die teilnehmenden Gemeinden aufgeteilt.

Flughafenkonferenz soll öffentlich werden

Die Sitzungen der Flughafenkonferenz sollen analog zur Präsidentenkonferenz der Region künftig öffentlich sein. Dies setzt eine Anpassung der Statuten der INFRA Regionalflughafen Samedan voraus. Im Sinne der Transparenz und im Interesse der Vertrauensbildung begrüsst der Gemeindevorstand die Öffnung der Flughafenkonferenz. Folglich wurde der vorgesehenen Ergänzung der Statuten im Rahmen der Vernehmlassung zugestimmt.

Erwerb Parzellen ehemalige ARA Sax

Mit dem Bau der regionalen ARA in S-chanf konnten die Anlagen der ARA Sax zurückgebaut werden. Die aus den beiden Gemeinden Samedan und Bever bestehende Zweckgemeinschaft ARA Sax befindet sich in Auflösung. Zu regeln ist in diesem Zusammenhang die Übertragung von drei im Eigentum der Zweckgemeinschaft stehenden Parzellen. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Ausmass von gesamthaft 16'400 m2, alle dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Bever hat der Gemeindevorstand die käufliche Übernahme der drei Grundstücke zum Preis gemäss amtlicher Bewertung angeboten.

Unterstützung von Events

Folgenden Organisationen und Events wurden finanzielle Beiträge zugesprochen: Bündner Kantonalschützenfest 2024; Regionaler Unterstützungsfonds Ukraine; Chapella Open Air 2023; Tour de Suisse Etappenort La Punt; Concours Hippique Zuoz 2023; Sommer Concours Hippique St. Moritz 2023; internationales Mountainbike-Etappenrennen Swiss Epic 2024 – 2026 mit Etappenort La Punt; Langlaufrennen La Diagonela 2024; Treffen Schweizer Gemeindeschreiber 2023 im Oberengadin.

(Pre)

Bericht des Gemeindevorstandes 06_2023.pdf [pdf, 138 KB]