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Bericht des Gemeindevorstandes 07/2022

ESTM AG – wie weiter?

Anlässlich der Generalversammlung vom 27. April 2022 wurde das weitere Vorgehen betreffend die Gestaltung der künftigen touristischen Zusammenarbeit innerhalb der Destination Engadin St. Moritz festgelegt. Für das Jahr 2023 wird der bestehende Leistungsauftrag im Sinne einer Übergangsregelung mit dem aktuellen Budget von CHF 10.1 Mio. weitergeführt. Ab 2024 wird die Zusammenarbeit auf der Basis des Modells «Shared Services» erfolgen. Die Eckpunkte dafür haben die Gemeinden in einem schriftlichen Arbeitsauftrag festgelegt. Die konsolidierte Lösung wird bis im Herbst 2022 vorliegen und an einer ausserordentlichen Generalversammlung verabschiedet. Der Gemeindevorstand ist mit dem Vorgehen einverstan- den und hat dem Arbeitsauftrag im Grundsatz zugestimmt. Gemäss Nachkalkulation der ESTM AG wurden bis anhin mindestens CHF 5.5 Mio. für das Brandmanagement «St. Moritz» alloziert. Mit dem Wegfall dieser Aufgabe entfällt dieser Kostenblock. Der Gemeindevorstand erwartet deshalb, dass das Globalbudget für den Grundauftrag ab 2024 um mindestens CHF 5.5 Mio. gekürzt wird.

Weiterentwicklung Masterpläne Bike und Trail

Die Destination Engadin St. Moritz verfügt über separate Masterpläne für die Segmente «Mountainbike» und «Trail». Letzterer beinhaltet Aktivitäten, welche auf markierten Wegen stattfinden, wie beispielsweise Wandern oder Trailrunning. Die Masterpläne dienen der Koordination zwischen der ESTM AG und den Gemeinden und geben eine gemeinsame Stossrichtung für die Angebotsgestaltung und die Vermarktung vor. Diverse Themen wie «Koexistenz», «Fairtrail» und «Wegunterhalt» betreffen beide Masterpläne. Die Zusammenführung der beiden Masterpläne «Mountainbike» und «Trail» erscheint deshalb sinnvoll. Einem entsprechenden Antrag der ESTM AG wurde zugestimmt. Als Ansprechperson auf Gemeindeebene für die gemeinsame Weiterentwicklung des Angebotes wurde der zuständige Departementsvorsteher Andrea Parolini bezeichnet. Auf eine flächendeckende Messung der Mountainbike-Frequenzen wird auf dem Gemeindegebiet Samedan verzichtet.

Standortevaluation Tier- und Ferienheim

Der Verein AIVLAS beabsichtigt im Raum Oberengadin ein Tier- und Ferienheim mit Ausbildungsort und Gnadenhof zu realisieren. Für die definitive Standortfestlegung verlangt das kantonale Amt für Raumentwicklung eine regionale Standortevaluation. In einem ersten Schritt ist bei den Gemeinden das grundsätzliche Interesse zur Realisierung eines solchen Projektes abzuklären. Gegebenenfalls können die Gemeinden mögliche Standorte, welche den generellen Anforderungen genügen, mitteilen. In einem zweiten Schritt werden die gemeldeten Standorte vertieft geprüft und beurteilt. Gesucht werden Areale mit einer Mindestfläche von 6'000 m2 angrenzend oder nahe der Bauzone. Der Gemeindevorstand hat sein grundsätzliches Interesse angemeldet, allerdings werden Standorte innerhalb der Bauzone aufgrund des Konfliktpotenzials ausgeschlossen. Ausserhalb der Bauzone können landwirtschaftliche Betriebe in Betracht gezogen werden.

Umsetzung des Konzeptes für die Abfallbewirtschaftung

Auf dem Gemeindegebiet Samedan werden derzeit 23 Kehrichthäuschen für die Abfallsammlung unterhalten. Dieses System ist kosten- und personalintensiv. Darüber hinaus vermag es auch bezüglich Ordnung, Sauberkeit und Hygiene nicht zu überzeugen. Sämtliche Sammelstellen sollen deshalb schrittweise mit zeitgemässen Halb-Unterflurcontainern anstelle der Kehrichthäuschen ausgerüstet werden. Damit kann die Effizienz und Wirtschaftlichkeit verbessert, die Benutzerfreundlichkeit erhöht und ein gepflegtes Erscheinungsbild sichergestellt werden. Im Zuge der Neuorganisation hat der Gemeindevorstand beschlossen, die Anzahl Sammelstellen auf 12 zu reduzieren. An diesen Standorten werden nur noch Haushaltkehricht, Papier, Glas und Alu/Blech angeboten werden. Fünf Standorte werden zusätzlich mit Presscontainern für Karton ausgestattet. Die übrigen Abfallarten können weiterhin auf dem Werkhofareal entsorgt oder in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Auch nach der Reduktion liegt die Dichte an Sammelstellen immer noch weit über dem schweizerischen Durchschnitt. Als Kompensation für die geringere Anzahl Sammelstellen wird das Angebot auf dem Werkhofareal ausgeweitet. Ab Beginn der Umsetzung wird der Werkhof täglich von Montag bis Samstag während eines fixen Zeitfensters für den Publikumsverkehr zugänglich sein. Für die Umsetzung des neuen Abfallbewirtschaftungskonzepts hat die Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2021 einen Gesamtkredit von CHF 1'000'000 genehmigt.

Festlegung der Kantonalen Wildschutzgebiete ab 2023

Die Wildschutzgebiete sind ein wichtiges Instrument für den Schutz und die Regulation der Wildarten. Sie schützen das Wild in wichtigen Lebensräumen vor Störungen durch den Jagdbetrieb, leisten einen Beitrag zur Erhaltung einer natürlichen Bestandesstruktur und bewirken eine artgerechte Verteilung des Wildes über den Lebensraum. Sie werden nach wildbiologischen Grundsätzen an geeigneten Orten in Abstimmung mit den Interessen der Land- und Forstwirtschaft jeweils für die Dauer von 5 Jahren angelegt. Um Ansammlungen zu vermeiden, werden zahlreiche kleine Wildschutzgebiete ausgeschieden. Für die Festlegung zuständig ist die Regierung nach Anhörung der Territorialgemeinden. Auf dem Gemeindegebiet Samedan bestehen das Eidgenössisches Jagdbanngebiet Bernina-Albris, das Murmeltierasyl Muottas Muragl, das Niederjagdasyl San Gian sowie das Wasserflugwildasyl Isla Glischa. Diese sollen gemäss Vorschlag des Amtes für Jagd und Fischerei unverändert belassen werden. In Absprache mit dem örtlichen Jagdverein Societed da chatscheders Engiadin’Ota hat der Gemeindevorstand der Neuregelung der Kantonalen Wildschutzgebiete ab 2023 zugestimmt.

Beiträge

Folgenden Organisationen wurden finanzielle Beiträge zugesprochen: Concours Hippique Zuoz, Sommer Concours Hippique St. Moritz, Regionaler Unterstützungsfonds «Ukraine», Verein «Kulturinstitutionen Engadin» für das gemeinschaftliche Ausstellungsprojekt «Vom Licht im Engadin».

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Golf Engadin St. Moritz AG, Parzelle Nr. 1221 in A l’En, Um-  und Anbau Golf-Caddiehalle; Kurt und Mierta Lazzarini, Parzelle Nr. 144 in Crappun, Einbau Cheminée; Piz Bernina Immobilien GmbH, Parzelle Nr. 1038 in Plazzet, Wohnungsumbau und Einbau Dachflächenfenster; Kiener Properties AG, Parzelle Nr. 536 in Muntarütsch, Dachsanierung.

(Pre)

Bericht des Gemeindevorstandes 07/2022.pdf [pdf, 224 KB]