Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023
Einsprachen gegen das vorliegende Protokoll sind innert der Auflagefrist vom 14. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.