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Wald- und Wildschonzonen

Sportausübung in den Wald- und Wildschonzonen
Der Gemeindevorstand Samedan macht darauf aufmerksam, dass in den ausgeschiedenen Wald- und Wildschonzonen jede Art der Sportausübung, insbesondere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowie jedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, untersagt ist. Das Verbot gilt ab sofort bis zum 30. April 2019.

Wald_und_Wildschutzzone2019.pdf [pdf, 75 KB]

Zonas_da_protecziun2019.pdf [pdf, 77 KB]

Plakat_Wildruhezone_GemeindeSamedan.pdf [pdf, 1008 KB]