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Stimmbevölkerung

Legislative

Die Gesamtheit der Stimmberechtigten stellt die oberste Gewalt dar


Urnenabstimmung

  • Annahme, Änderung und Ergänzung der Gemeindeverfassung
  • Wahl des Gemeindepräsidenten, der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie der Geschäftsprüfungskommission
  • Kreditbegehren von über CHF 3 Mio.
  • Kreditbeschlüsse über einmalige Ausgaben von CHF 500'000, die an der Gemeindeversammlung gegen den Antrag des Gemeindevorstandes zu Stande gekommen sind.
  • Initiativbegehren über einmalige Ausgaben von über CHF 500'000.
  • Kreditbeschlüsse des Gemeindevorstandes (über CHF 20'001) oder der Gemeindeversammlung (über CHF 70'001) gegen die das fakultative Referendum zu Stande gekommen ist.

Gemeindeversammlung

  • Annahme, Änderung und Ergänzung der Gemeindegesetze
  • Voranschlag und Gemeinderechnung sowie Festsetzung des Steuerfusses
  • Kredite bis CHF 3 Mio.
  • Sachgeschäfte
     

Protokolle der Gemeindeversammlungen

Termine Gemeindeversammlungen & Politkalender

 

 

Politische Rechte

 
Stimm- und Wahlrecht In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger sowie die niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben. 
Initiativrecht Für das Zustandekommen einer Initiative sind mindestens 300 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Gültige Initiativen gelangen innert 6 Monaten zur Abstimmung.
Referendumsrecht Kreditbeschlüsse vom Gemeindevorstand über CHF 20'001 bis CHF 70'000 und von der Gemeindeversammlung über CHF 70'001 bis CHF 3 Mio. unterliegen dem fakultativen Referendum. 175 Stimmberechtigte können innert 14 Tagen eine Urnenabstimmung verlangen.
Petitionsrecht Das Petitionsrecht ist gewährleistet. Petitionen sind schriftlich einzureichen.

 

Wahlen, Abstimmungen

Vorzeitige Stimmabgabe:
Donnerstag und Freitag am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste in verschlossenem Umschlag während den Schalteröffnungszeiten.

Abstimmungslokal Gemeindehaus - Die Urne wird aufgestellt:

Abstimmungszeiten:
Abstimmungssonntag 09.30 bis 10.30 Uhr

Briefliche Stimmabgabe: der Umschlag hat bis um 10.30 Uhr des Abstimmungssonntages im Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu sein.

Weitere Informationen:

Homepage Kanton Graubünden