Stimmbevölkerung
Legislative
Die Gesamtheit der Stimmberechtigten stellt die oberste Gewalt dar
Urnenabstimmung
- Annahme, Änderung und Ergänzung der Gemeindeverfassung
- Wahl des Gemeindepräsidenten, der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie der Geschäftsprüfungskommission
- Kreditbegehren von über CHF 3 Mio.
- Kreditbeschlüsse über einmalige Ausgaben von CHF 500'000, die an der Gemeindeversammlung gegen den Antrag des Gemeindevorstandes zu Stande gekommen sind.
- Initiativbegehren über einmalige Ausgaben von über CHF 500'000.
- Kreditbeschlüsse des Gemeindevorstandes (über CHF 20'001) oder der Gemeindeversammlung (über CHF 70'001) gegen die das fakultative Referendum zu Stande gekommen ist.
Gemeindeversammlung
- Annahme, Änderung und Ergänzung der Gemeindegesetze
- Voranschlag und Gemeinderechnung sowie Festsetzung des Steuerfusses
- Kredite bis CHF 3 Mio.
- Sachgeschäfte
Protokolle der Gemeindeversammlungen
Termine Gemeindeversammlungen & Politkalender
Politische Rechte
| Stimm- und Wahlrecht | In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger sowie die niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben. |
|---|---|
| Initiativrecht | Für das Zustandekommen einer Initiative sind mindestens 300 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Gültige Initiativen gelangen innert 6 Monaten zur Abstimmung. |
| Referendumsrecht | Kreditbeschlüsse vom Gemeindevorstand über CHF 20'001 bis CHF 70'000 und von der Gemeindeversammlung über CHF 70'001 bis CHF 3 Mio. unterliegen dem fakultativen Referendum. 175 Stimmberechtigte können innert 14 Tagen eine Urnenabstimmung verlangen. |
| Petitionsrecht | Das Petitionsrecht ist gewährleistet. Petitionen sind schriftlich einzureichen. |
Wahlen, Abstimmungen
Vorzeitige Stimmabgabe:
Donnerstag und Freitag am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste in verschlossenem Umschlag während den Schalteröffnungszeiten.
Abstimmungslokal Gemeindehaus - Die Urne wird aufgestellt:
| Abstimmungszeiten: | |
|---|---|
| Abstimmungssonntag | 09.30 bis 10.30 Uhr |
Briefliche Stimmabgabe: der Umschlag hat bis um 10.30 Uhr des Abstimmungssonntages im Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu sein.