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Politische Rechte

 
Stimm- und Wahlrecht In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger sowie die niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben. 
Initiativrecht Für das Zustandekommen einer Initiative sind mindestens 300 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Gültige Initiativen gelangen innert 6 Monaten zur Abstimmung.
Referendumsrecht Kreditbeschlüsse vom Gemeindevorstand über CHF 20'001 bis CHF 70'000 und von der Gemeindeversammlung über CHF 70'001 bis CHF 3 Mio. unterliegen dem fakultativen Referendum. 175 Stimmberechtigte können innert 14 Tagen eine Urnenabstimmung verlangen.
Petitionsrecht Das Petitionsrecht ist gewährleistet. Petitionen sind schriftlich einzureichen.

 

Wahlen, Abstimmungen

Vorzeitige Stimmabgabe:
Donnerstag und Freitag am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste in verschlossenem Umschlag während den Schalteröffnungszeiten.

Abstimmungslokal Gemeindehaus - Die Urne wird aufgestellt:

Abstimmungszeiten:
Abstimmungssonntag 09.30 bis 10.30 Uhr

Briefliche Stimmabgabe: der Umschlag hat bis um 10.30 Uhr des Abstimmungssonntages im Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu sein.

Weitere Informationen:

Homepage Kanton Graubünden