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Antrag Gastwirtschaftsbewilligung

Gemäss Art. 5 des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes wird die Gastwirtschaftsbewilligung einer handlungsfähigen und gut beleumdeten Person erteilt, die für die Betriebsführung verantwortlich ist. Als nicht gut beleumdet gilt:

  • wer in den letzten fünf Jahren wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Vorschriften der kantonalen oder kommunalen Gastwirtschaftsgesetzgebung oder der eidgenössischen oder kantonalen Lebensmittelgesetzgebung verstossen hat;
  • wer im Strafregister in den letzten fünf Jahren mehrere Verurteilungen aufweist, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbes oder des Kleinhandels mit gebrannten Wassern stehen;
  • wer vor weniger als fünf Jahren eine Freiheitsstrafe von mehr als 18 Monaten verbüsst hat.

Wer ein Gesuch stellt, hat unterschriftlich zu bestätigen, von den einschlägigen Bestimmungen (Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Samedan, Gastwirtschaftsgesetz für den Kanton Graubünden, Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz) Kenntnis genommen zu haben und die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Weiter werden für die Erteilung der Bewilligung vorgängig folgende Dokumente benötigt:

Formulare des Kantons

Bitte die Formulare direkt beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden, Gastwirtschaftsbewilligung, Plantaterrastrasse 11, 7001 Chur einreichen

1114 Meldeformular für Lebensmittelbetriebe (Gastwirtschaftsbewilligung).pdf [pdf, 162 KB]
Gesuch um Nachweis einer einwandfreien Betriebsführung (Gastwirtschaftsbewilligung).docx [docx, 67 KB]
1935 Gesuch für Kleinhandels- und Ausschankbewilligung (Gastwirtschaftsbewilligung).pdf [pdf, 139 KB]

Die oben aufgeführten Antragsformulare können ebenfalls direkt bei der Gemeinde bezogen werden.

Weitere Informationen

Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden

Gesetze und Links

Preis: gratis