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Merkblatt für die Hinterbliebenen bei Todesfällen

Informationen für die Hinterbliebenen

über verschiedene Behördengänge und Vorkehrungen bei Todesfällen.
 

Zivilstandsamt der Region Maloja
T 081 836 30 80, E-Mail: za@regio-maloja.ch, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz

Tod und Leichenfund sollen innert zwei Tagen, nachdem sie erfolgt sind, dem Zivilstandsamt der Region Maloja gemeldet werden. Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Todesbescheinigung auszustellen. Die Todesbescheinigung wiederum muss zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden.

Auszüge (Todesscheine)
Auf Wunsch kann das Zivilstandsamt Auszüge aus dem Todesregister erstellen. Bezugsberechtigt sind Anverwandte in gerader Linie. Andere Gesuchsteller haben eine Vollmacht vorzuweisen.

Auszüge für Einwohner mit letztem, festem Wohnsitz in Samedan, welche ausserhalb des Zivilstandskreises Samedan verstorben sind, wenden sich an das Zivilstandsamt des Kreises, in welchem die betreffende Person verstorben ist.

Gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen
Die Mitteilungen werden vom Zivilstandsamt wie folgt versandt:
Zentralstelle der AHV, Gemeinde des Bürgerortes, Gemeinde des Wohnsitzortes, bei Ausländern an die konsularische Vertretung in der Schweiz.

Erbbescheinigungen
Für Erbbescheinigungen ist ausschliesslich das Regionalgericht Maloja Plazza da Scoula 16, 7500 St. Moritz, T 081 257 59 55, zuständig.

Bestattungswesen
Jeder Todesfall wird im Anschlagfenster öffentlich bekannt gegeben. Der Text wird gemäss Absprache mit den Hinterbliebenen publiziert.
Die Abdankung und die anschliessende Bestattung finden in der Regel um 13.30 Uhr statt. An Sonn- und Feiertagen sind Bestattungen nur in besonderen Ausnahmefällen mit Bewilligung des zuständigen Departementsvorstehers möglich (Art. 6 Friedhofordnung).

Zuständig
Für die Bestattungen auf Gemeindegebiet Samedan ist das Bestattungsamt der Gemeinde Samedan zuständig; T 081 851 07 16, Fax 081 851 07 18 oder E-Mail an: Daniel Freitag Bestattungsort ist der Friedhof San Peter. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Bestattungsamt.

Allgemeine Schalterstunden der Gemeinde Samedan

täglich:                              09.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
montags zusätzlich          13.00 - 14.00 Uhr 
dienstags zusätzlich:        16.00 - 18.00 Uhr
samstags:                          geschlossen

Merkblatt_Hinterbliebene_Todesfall.pdf [pdf, 53 KB]

Preis: gratis