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Das neue Beherbergungsgesetz ist in Kraft: Informationen


Statt jeder einzelnen Logiernacht wird in Samedan ab dem Jahr 2025 die Kapazität von Beherbergenden pauschal besteuert. Die Grundlage dafür, das neue kommunale Beherbergungsgesetz, hat die Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2024 gutgeheissen. Mit der Genehmigung des Gesetzes durch die Bündner Regierung am 4. Februar 2025 kann das Gesetz per 1. Januar 2025 in Kraft treten und das bisherige Kurtaxengesetz ersetzen.

Anstelle der bisherigen Kurtaxe pro Logiernacht beziehungsweise der Familienpauschale für Wohnungseigentümer wird eine pauschale Beherbergungsabgabe erhoben. Dadurch wird die Erhebung der Tourismusabgabe wesentlich vereinfacht und die Beherbergenden administrativ entlastet.

Die Rechnung für die pauschale Tourismusabgabe 2025 wird voraussichtlich im Sommer 2025 zugestellt. Das bedeutet, dass ab sofort keine Meldescheine mehr abgegeben werden müssen.

Das neue Beherbergungsgesetz ist unter www.samedan.ch aufgeschaltet.

Für weitere Auskünfte stehen Helmut Egger (081 851 07 13) und Nadia Fusari (081 851 07 12) zur Verfügung.