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Ferienzeit = Reisezeit - Sind Ihre Ausweise noch gültig?

Haben Sie bei der Planung der Maiferien auch daran gedacht, die Ausweise bezüglich ihrer Gültigkeit zu überprüfen? Wenn nicht, sollten Sie dies nachholen. Da diese von einer zentralen Stelle ausgestellt werden, beträgt die Wartezeit für Pässe und Identitätskarten ca. 7 Arbeitstage.


Identitätskarte

Bei der Einwohnerkontrolle Samedan besteht nach wie vor die Möglichkeit eine neue Identitätskarte zu beantragen. Dazu wird ein neues Passfoto sowie die alte Identitätskarte benötigt. Eine Zustellung per Express ist nicht möglich.


Ausweiszentren

Im Kanton Graubünden gibt es zwei Ausweiszentren:

Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Gäuggelistrasse 7, 7002 Chur
T 081 257 52 20

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag - 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag - 8:00 bis 16:00 Uhr durchgehend

Regionales Ausweiszentrum Zernez
Gemeindehaus, 7530 Zernez
T 081 851 47 88

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag - 8:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Nur Donnerstag - 14:00 bis 18:30 Uhr


Pass und Kombiangebot (IDK + Pass)

Ein Pass oder ein Pass zusammen mit einer Identitätskarte (sog. Kombiangebot) kann nur über ein Ausweiszentrum bezogen werden. Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet (http://www.schweizerpass.ch) oder telefonisch bei einem der beiden Ausweiszentren einen Antrag stellen und einen Termin vereinbaren. Über die gleiche Internetseite kann der Antrag ausgefüllt werden.

Eine Antragstellung ist nur im Wohnsitzkanton zulässig. An diesem Termin haben die Gesuchstellenden persönlich im Ausweiszentrum vorzusprechen, die Ausweise zu bezahlen und die biometrischen Daten erfassen zu lassen.

Jede antragstellende Person hat persönlich bei der Einwohnerkontrolle bzw. beim Ausweiszentrum vorzusprechen. Anträge dürfen zur Unterschrift nicht versandt oder ausgehändigt werden. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren hat ebenfalls ein Elternteil den Antrag zusätzlich zu unterschreiben. Pass bzw. Identitätskarte sind sofort am Schalter zu bezahlen, da die Ausweise direkt dem Antragsteller innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen zugestellt werden.


Kosten und Gültigkeitsdauer

Der Pass ist für Erwachsene zehn Jahre gültig und kostet 145 Franken. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der Pass fünf Jahre gültig und kostet 65 Franken. Wer gleichzeitig einen Pass und eine Identitätskarte beantragt, profitiert von einem Kombiangebot. Für Erwachsene kostet dieses Angebot 158 Franken, für unter 18jährige 78 Franken. Die Kosten für die Identitätskarte betragen 70 Franken für Erwachsene und 35 Franken für Kinder. Die Identitätskarte ist für Erwachsenen 10 Jahre gültig, für Minderjährige 5 Jahre.


Kriterien für die Bildaufnahme nur erforderlich bei Identitätskarten:

Format

  • Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand)
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm
  • Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten)
  • Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen


Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

  • Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme)
  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
  • Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern)
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt)
  • Keine Hand und kein Gegenstand im Gesicht
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein


Brillenträger

  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden
  • Keine Spiegelung der Brillengläser
  • Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille
  • Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet


Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast

  • Foto muss scharf und kontrastreich sein
  • Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht)


Hintergrund

  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf


Kopfbedeckung

  • Mützen/Hüte nicht erlaubt
  • Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille


Fotoqualität und weitere Anforderungen

  • Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis wird schwarzweiss
  • Das Fotopapier muss eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche haben (hochglanz oder halbmatt). Die Oberfläche darf keine mit dem Finger spürbare Struktur haben
  • Für die Herstellung der Bilder darf nur speziell für Fotoabbildungen vorgesehenes Papier verwendet werden
  • Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein
  • Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen
  • Es darf keine abgerundeten Ecken haben
  • Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein
  • Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet

Haben Sie noch Fragen betreffend Identitätskarte oder Pass? Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit der Einwohnerkontrolle Samedan Kontakt auf. (Tel. 081 851 07 05).

Einwohnerkontrolle Samedan