Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025
Einsprachen gegen das vorliegende Protokoll sind innert der Auflagefrist vom 24. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.