Politische Rechte
| Stimm- und Wahlrecht | In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Ortsbürger sowie die niedergelassenen Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben. |
|---|---|
| Initiativrecht | Für das Zustandekommen einer Initiative sind mindestens 300 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Gültige Initiativen gelangen innert 6 Monaten zur Abstimmung. |
| Referendumsrecht | Kreditbeschlüsse vom Gemeindevorstand über Fr. 20'001.-- bis Fr. 70'000.-- und von der Gemeindeversammlung über Fr. 70'001.-- bis Fr. 3 Mio. unterliegen dem fakultativen Referendum. 175 Stimmberechtigte können innert 14 Tagen eine Urnenabstimmung verlangen. |
| Petitionsrecht | Das Petitionsrecht ist gewährleistet. Petitionen sind schriftlich einzureichen. |
Wahlen, Abstimmungen
Abstimmungslokal: Gemeindehaus
| Abstimmungszeiten: | |
|---|---|
| Freitag vor dem Abstimmungssonntag | 17.00 bis 18.00 Uhr |
| Samstag vor dem Abstimmungssonntag | 19.00 bis 20.00 Uhr |
| Abstimmungssonntag | 09.30 bis 10.30 Uhr |
Briefliche Stimmabgabe: der Umschlag hat bis um 10.30 Uhr des Abstimmungssonntages im Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu sein.
Weitere Informationen:
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- > Aktualisiert am: 22.05.2013




