Tarife / Steuerfüsse
Ordentliche Steuern natürliche Personen
Der Steuerfuss der Gemeinde Samedan beträgt 75% der einfachen Kantonssteuer.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.0‰ des Steuerwertes der Liegenschaft.
Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2% des Veräusserungspreises.
Grundstückgewinnsteuer
Der Steuerfuss für die Erhebung der Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer entspricht demjenigen des Kantons.
Nachlass- / Schenkungs- / Vorempfangssteuer
Der Steuersatz entspricht demjenigen des Kantons.
Kirchensteuer
| Katholische Kirchensteuer | 10% der geltenden Kantonssteuer |
| Evangelische Kirchensteuer | 10% der einfachen Kantonssteuer |
| Evangelische Kantonale Kirchensteuer | 3,5% der einfachen Kantonssteuer |
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- > Aktualisiert am: 02.02.2012




