Handänderungssteuern
Beim Wechsel von Grundeigentum auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer vom objektiven Übernahmewert zu entrichten, gleichgültig, ob eine Grundbucheintragung erfolgt ist oder nicht.
Steuersatz
Das Steuermass beträgt 2%.
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- > Aktualisiert am: 02.02.2012




