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Quellensteuern

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, sich jedoch im Kanton Graubünden aufhalten und in unselbständiger Stellung erwerbstätig sind.

Das gilt für EG/EFTA-Bürger mit:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA (Ausweis L)
  • Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA (Ausweis B)
  • Grenzgängerbewilligung EG/EFTA (Ausweis G).

Nicht-EG/EFTA-Bürger mit:

  • Jahresbewilligung (Ausweis B)
  • Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
  • Ausweis für vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F)
  • Ausweis für Asylsuchende (Ausweis N)
  • Ausweis für Schutzbedürftige (Ausweis S).

Bei Fragen zu den Weisungen, Tarifen, Abrechnungsformularen und der Quellensteuer-Abrechnung wenden Sie sich bitte an das Steueramt Samedan.

Weitere Informationen

Weisungen über die Erhebung der Quellensteuer / Merkblätter
www.estv.admin.ch

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