Fristen / Verlängerungen
Für die Einreichung der Steuererklärung gelten jährlich nachstehende Fristen:
| 31. März | für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften |
| 30. September | für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden |
| 30. September | für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht) |
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt.
Fristverlängerungsgesuche
Gesuche um Verlängerung der Einreichefrist müssen vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt eingereicht werden (Register-Nr., Name, Vorname, Adresse und die gewünschte Frist für die Einreichung der Steuererklärung). Die Gesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden können.
- nach oben |
- Seite drucken |
- > Aktualisiert am: 02.02.2012




