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Sozialdienst


Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.

In der Sozialhilfe wird zwischen materieller Hilfe (öffentliche Unterstützung) und persönlicher Hilfe (Sozialberatung) unterschieden.

Die regionalen Sozialdienste und die Gemeinden teilen sich die Aufgaben der Sozialhilfe. Während die materielle Hilfe im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt, ist die Sozialberatung Sache der regionalen Sozialdienste. Diese bieten professionelle Hilfe für Einzelpersonen, Familien, Jugendliche sowie für Personen mit Suchtproblemen in folgenden Breichen an:

  • Persönliche und familiäre Probleme
  • Fragen über Erziehung, Scheidung, Besuchsrecht und Partnerschaft
  • Finanzielle Notlagen, Budgetberatung, Schuldensanierung
  • Fragen im Bereich Sozialversicherungen
  • Abklärungen und Fragen im Zusammenhang mit Pflegekindern
  • Antrag auf Mutterschaftsbeiträge
  • Antrag auf öffentliche Unterstützung
  • Fragen im Zusammenhang mit Suchtmitteln

Für Personen mit Wohnsitz in Samedan ist der regionale Sozialdienst Oberengadin-Bergell zuständig.

Kontakt

Regionaler Sozialdienst Oberengadin-Bergell
A l'En 1a
7503 Samedan
Tel. 081 257 49 10
e-mail rsd.samedan@soa.gr.ch